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T2012-11 – Zum Jubiläum: 150 Jahre Notariate in Bayern (November 2012)

150 Jahre Trennung von Jurisdiktion und Verwaltung in Bayern

Referent: Dr. Manfred Reisnecker, Notar, Penzberg

Zeit: 26.11.2012, 19:30 Uhr

Ort: Stadthalle Penzberg, Nebenraum

 

Am 01.07.2012 jährte sich zum 150. Mal die Einführung der Notariate in Bayern. Genauer gesagt handelt es sich um die Trennung von Justiz und Verwaltung. Vor diesem Datum wurden Kaufverträge, Erbverträge etc. bei den Gerichten niedergeschrieben, danach bis heute bei den Notariaten. Herr Dr. Manfred Reisnecker brachte den 14 Teilnehmern in einem seht gut strukturierten und sehr informativen Vortrag  mehr über diese grundlegende Änderung näher und beleuchtete dabei die Umstände, die zu dieser Umstellung geführt haben, ebenso wie die seitherige Entwicklung der Notariate bis heute,

Eine der Ursachen war, dass 1807 quasi alle notariellen Aufgaben an die Gerichte übertragen wurden, was zur Folge hatte, dass diese hoffnungslos überlastet waren. Dies führte 1848 zu einem Gesetzentwurf, der 1862 in weiten Teilen übernommen wurde und der regelte, welche Aufgaben auf die Notariate zu verlagern seien.

 

Auch erläuterte uns die kuriose Situation, dass diese Gesetzeslage nicht in ganz Bayern galt, denn die linksrheinischen Gebiete hatten bis 1899 weiterhin die französichen Notariatsregelungen.

 

Wichtig für den Heimat- und Familienforscher ist zu wissen, dass die Notariatsordnung von 1937 eine dauerhafte Aufbewahrung aller Notariatsurkunden vorsieht und dass man Kaufbriefe, Übergabeverträge, Erbverträge, Testamente, Eheverträge, Vormundschaftsangelegenheiten, Vermögensinventare, Versteigerungen und vieles mehr beim Notar aus der Zeit ab 1862 finden kann. Die Notariate waren und sind ferner verpflichtet Veränderungen beim Immobilienbesitz an das Kataster resp. das Grundbuchamt zu melden, so dass man über die dortigen staatlichen Dokumente Zugriff auf die jeweiligen notariellen Verträge hat.